Kaufverträge demystified ;-) Das Angebot ----------- || Eine Willenserklärung an einen bestimmten Kunden, in der verbindlich || erklärt wird, bestimmte Leistungen (Produkte / Dienstleistg.) zu bestimmten || Bedingungen zu liefern. - formfrei - verbindlich, es sei denn, Freizeichnungsklausel wird erwähnt, z.B. "solange Vorrat reicht", "freibleibend", "ohne Gewähr / Obligio", "Preise freibleibend", "Lieferzeit freibleibend" - muss an bestimmte Person oder Personengruppe gerichtet sein - sollte folgende Infos enthalten : - Art / Qualität / genaue Beschaffenheit des Produktes - eindeutige Mengenangabe - Preis je Einheit, Gesamtpreis mit Währungsangabe - Lieferungsbedingungen - Zahlungsbedingungen - Preisabzüge (Rabatt, Skonto) ! Produkte in Schaufenster / Prospekt / Anzeige / Postwerbung sind KEIN Angebot, ! sondern Aufforderung an Kunden, ein Angebot (Anfrage) zu machen. Finanzierungsmöglichkeiten -------------------------- - Teilzahlungen / Ratenkauf ( bei Privatpersonen -> Verbraucherkreditgesetz ) - Vermittlung von Bankkrediten - Lieferantenkredit ( -> Verkäufer setzt Zahlungsziel, z.B. : "in 20 Tagen netto Kasse oder in 3 Tagen 2% Skonto" ) - Kontokorrentkredit ( -> Verrechnungskonto mit bestimmter Kredithöhe für Kunden ) - Wechsel : Urkunde, die eine abstrakte Zahlungsaufforderung zu einem Termin darstellt, kann als Zahlungsmittel weiterverkauft werden -> Wechselgesetz (WG) Kreditsicherungen - Eigentumsvorbehalt --------------------------------------- Einfacher E. : Verkäufer kann Ware bei nicht rechtzeitiger Zahlung zurückverlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten; erlischt bei Verbrauch / Vernichtung / festem Einbau / gutgläubigem Weiterverkauf Erweiterter E. : - verlängert : anteilige Eigentumsrechte bei Einbau - nachgeschaltet : Weiterverlauf nur unter Eigentumsvorbehalt - kontokorrentvorbehalt : erlischt erst nach Begleichen sämtlicher Forderungen einer Geschäftsbeziehung Der Kaufvertrag --------------- || Übereinstimmende Willenerklärung zweier Parteien. Die zeitlich erste ist der Antrag, || die folgende die Annahme. Im Kaufvertrag werden die Leistungen beider Vertragspartner || inhaltlich vereinbart. - stimmen Antrag & Annahme nicht überein -> kein Kaufvertrag - formfrei, Schriftform aber bei gew. Verträgen als Beweis empfehlenswert - Auftragsbestätigung stellt keinen Kaufvertrag, sondern bestätigt bereits bestehenden ( -> Beweissicherung ) Pflichten der Parteien : Verkäufer - Lieferung der Kaufsache in vereinbartem Zustand & Termin - Annahme des Kaufpreises (Bezahlung) Käufer - termingerechte Zahlung des vereinbarten Kaufpreises - Annahme der Kaufsache (Ware) Angebotsvergleich ----------------- Arten : quantitativ -> Kosten- / Preisbedingungen qualitativ -> Support / Garantie, techn. Ausst., Design, Image -> Bezugskalkulation erstellen Listeneinkaufspreis - Rabatt ------------------- Zieleinkaufspreis - Skonto ------------------- Bareinkaufspreis - Bezugskosten ------------------- Bezugspreis (=Einstandspreis) Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften (RG) -------------------------------------------------------- Nichtigkeit : RG sind von Anfang an ungültig, Gründe dafür sind u.a. Mangel in der Geschäftsfähigkeit, Verstoss gegen gesetzl. Verbot / gute Sitten, Formfehler, Scheingeschäfte, Scherzgeschäfte Anfechtbarkeit : RG zunächst gültig, können aber nachträglich rückwirkend als nichtig erklärt werden, Gründe sind u.a. Irrtum (nicht Motivirrtum), arglistige Täuschung, widerrechtl. Drohung Zahlungsbedingungen ------------------- - ist nichts vereinbart, muss der Schuldner seine Leistung sofort erbringen - Warenschulden sind Holschulden, Geldschulden sind Bringschulden - Geldschuldner muss auf seine Kosten & Gefahr Geldschuld überbringen Zusendung unbestellter Waren ---------------------------- an Privatperson : - Stillschweigen bedeutet Ablehnung - Pflicht zur Aufbewahrung - keine Pflicht zur Rücksendung an Kaufleute : - Stillschweigen bedeutet Annahme bei laufender Geschäftsverbindung, ansonsten Ablehnung