Die Organisation der Unternehmung ================================= 1. Grundsätze der Organisation ============================== +-----------------------------------------------------------------------+ | Die Organisation schafft Regelungen zur Verwirklichung der Planung. | | Vorraussetzungen für Organisation sind Teilbarkeit von Aufgaben und | | die Wiederholung gleicher Aufgaben. | +-----------------------------------------------------------------------+ 1.1 Grundsatz des organisatorischen Gleichgewichts -------------------------------------------------- In der Organisation muss ein Gleichgewicht zwischen Elastizität und Stabilität bestehen. Dieses wird erreicht durch die Ausgewogenheit von: Organisationsplanung Festlegung allgemeingültiger, dauerhafter Regelungen Beispielregelung: Alle Kundenanfragen sind in der Reihenfolge ihres Eingangs zu bearbeiten. Disposition Planmäßige Regelung im Rahmen des Entscheidungsspielraumes eines Mitarbeiters für Einzelvorgänge Beispiel: Ausnahmsweise wird eine Anfrage, die an 10. Stelle eingegangen ist, an erster Stelle bearbeitet. Dies liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Improvisation Außerplanmäßige Regelung für Einzelvorgänge Beispiel: Ein Bagger beschädigt eine Stromleitung und es kommt zu einem längeren Stromausfall, also wird ein Notstromaggregat ausgeliehen. Organisationsplanung <-> Disposition <-> Improvisation -------------------------------------------------------------------------------------------------+ \ | ------ Elastizität | ************* \ | * Stabilität* -------------------------------- | * * \ | * ******************************** ---------------------------- | * *************************** \ | * * ----------------------+ ***************************************************************************** <--------------------------organisatorisches Gleichgewicht---------------------------> 1.2 Grundsatz der Zweckmäßigkeit -------------------------------- Organisatorische Regelungen müssen der Zielsetzung der Unternehmung gerecht werden. Sie werden in Form von Beschreibungen, Anweisungen, Richtlinien und graphischen Darstellungen getroffen. 1.3 Grundsatz der Koordination Organisatorische Maßnahmen müssen aufeinander abgestimmt sein. 1.3.1 zeitliche Koordination: Arbeiten müssen in einer ganz bestimmten Zeit (Zeitpunkt, Zeitraum, Abfolge) erledigt werden, besonders im Fertigungsbereich. 1.3.2 räumliche Koordination: Die Anordnung der Räume und Arbeitsplätze muss einen reibungslosen Durchfluss von Material, Werkstücken, Schriftgut etc. gewährleisten. 1.3.3 personelle Koordination: Fähigkeiten, Talente und Charaktere der Beschäftigten müssen bei der Stellenbesetzung berücksichtigt werden. 1.4 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ------------------------------------ Die zu bewältigenden Aufgaben müssen durch optimale Ausnutzung von KRAFT MATERIAL ZEIT WEG/RAUM (a) (b) (c) (d) \ | | / \ | | / \ | | / +-----+ | | +----+ | | | | v v v v mit möglichst hoher | | v GENAUIGKEIT (e) | | v Ihrer LÖSUNG zugeführt werden. Die Komponenten (a) bis (e) müssen in günstiger Weise zusammenwirken, um ein Optimum der Organisation zu bilden. Keine der Komponenten kann verändert werden, ohne auf andere einzuwirken. Beispiel: Eine Buchhalterin (a) scheidet aus und wird nicht ersetzt. Dadurch müssen die anderen mehr arbeiten und arbeiten weniger genau (e).